Beschlussvorlage - BV/05/25/013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es sind redaktionelle Änderungen in der Satzung notwendig

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Neufassung der Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Gemeinde Hohenkirchen mit Wirkung vom 01. Januar 2025 mit folgender redaktioneller Änderungen:

 

  •           §1 Abs. 4 1. Mai 1. April
  •           Anlage 2  Reiten im Wasser erlaubt 16.09. – 14.05. 31.10. – 01.04.
  •           Anlage 3 FFK-Bereich FKK-zulässig

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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