Beschlussvorlage - BV/05/25/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Hebesätze Grundsteuer A und Grundsteuer B laut § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2024 vom 28.08.2024 und der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2024 vom 11.11.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Luisa Matthies
- Verfasser/Antragsteller:
- Benzmann/Heise
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.01.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Hohenkirchen
|
Entscheidung
|
|
|
|
25.02.2025
|
Sachverhalt
Aufgrund des neuen Grundsteuerrechts, das zum 01.01.2025 Anwendung findet, sind für das Jahr 2025 aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B in einer Hebesatzsatzung zu beschließen. Nähere Ausführungen hierzu sind in der Beschlussvorlage BV/05/25/005 „Beschluss der Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Hebesätze (Hebesatzsatzung)“ zu finden.
Gemäß § 48 Absatz 1 Nr. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern darf die Gemeinde Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben, wenn die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Jahr 2025 wurde zu Beginn dieses Jahres noch nicht öffentlich bekannt gegeben. Um den Anschein der Rechtswirksamkeit zu vermeiden, ist mit Beschluss der Gemeindevertretung die Festsetzung der Hebesätze in den Haushaltssatzungen des Vorjahres aufzuheben.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B laut § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2024 vom 28.08.2024 und der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2024 vom 11.11.2024 zum 31.12.2024 aufzuheben.
Finanz. Auswirkung
|
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
|
unvorhergesehen und |
|
|
unabweisbar und |
|
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
|
Deckung gesichert durch |
|
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
x |
Keine finanziellen Auswirkungen. |
