Mitteilungsvorlage - MV/05/24/069

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Berechnung der Kreis- und Amtsumlagegrundlagen ergibt sich aus der Steuerkraft 2023 der Realsteuern (Steuerkraftmesszahl) addiert mit der Schlüsselzuweisung für Gemeindeaufgaben

 Die Steuerkraftmesszahl setzt sich zusammen aus

=

Grundsteuer A + Grundsteuer B+ Gewerbesteuer+ dem Gemeindeanteil an der

Einkommensteuer + dem Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer - der Gewerbesteuerumlage

 

Die Kreis- und Amtsumlagegrundlage Steuerkraftmesszahl

 

Neben den Realsteuern haben Gemeinden auch weitere Möglichkeiten Einnahmen zu generieren, wie z. B.

  • Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer,
  • Mieten und Pachten
  • Kurabgabe. Dies sind Einnahmequellen die zur Erhaltung und Entwicklung der touristischen Infrastruktur erforderlich sind, wie z. B. Radwege, Spielplätze
  • Einnahme durch Energieanlagen (Solar, Wind, Wärmekraft etc.)
  • Einnahmen durch den ruhenden Verkehr

 

Diese beeinflussen nicht die Berechnung der Kreis- und Amtsumlagegrundlage und verbessern die Haushaltslage der Gemeinde

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Finanz. Auswirkung

Durch Mehreinnahmen ergibt sich eine Verbesserung des Haushaltsausgleich.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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