Beschlussvorlage - BV/04/24/090
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsames Energiemanagement der Stadt Klütz und der Gemeinde Kalkhorst, hier: Kostenteilungsvereinbarung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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27.02.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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12.12.2024
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 24.11.2022 hat die Gemeindevertretung entschieden, einen Energiemanager gemäß Punkt 4.1.2 der Kommunalrichtlinie zu beschäftigen und für dieses Vorhaben gemeinsam mit der Stadt Klütz Fördermittel zu beantragen.
Im Zuge der Beantragung der Fördermittel haben die Stadt Klütz und die Gemeinde Kalkhorst eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, siehe Anlage. Da die Stadt Klütz als Hauptantragsteller aufgetreten ist, wird sie die Stelle für das Fachpersonal schaffen.
Der Zuwendungsbescheid liegt nun vor. Der Maßnahmenzeitraum umfasst drei Jahre.
Nun soll die Zusammenarbeit sowie insbesondere die Zuweisung der Kosten in einer Kostenteilungsvereinbarung konkretisiert werden.
Die Stadt Klütz übernimmt als Hauptantragstellerin die gesamte Fördermittelabrechnung.
Die Gemeinde Kalkhorst trägt die Kosten des Eigenanteils anteilig.
Details siehe den Entwurf der Kostenteilungsvereinbarung in Anlage.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Gesamtkosten der Maßnahme: 340.704,00 € Fördermittel: 306.634,00 € Eigenanteil: 34.070,00 € davon für Klütz: 22.713,30 € davon für Kalkhorst: 11.356,70 €
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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x |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 04 11401 52543000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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725,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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28,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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729,5 kB
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