Beschlussvorlage - BV/12/25/002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach Vorstellung und positiven Votum zur Umsetzung wurde die Kurverwaltung mit der Erstellung eines Entwurfes einer Interessenbekundung für den Betrieb einer Rollschuhbahn beauftragt.

Dieser liegt nun in Anlage vor, bedarf aber noch der Abstimmung eines finalen Standortes.

Vorschläge zum Standort wurden bereits unverbindlich diskutiert. Hierbei kristallisierten sich als geeignete Standorte heraus:

- Festwiese hinter dem Kurhaus

- Gemeindefläche gegenüber Baltischer Hof (Bauzaun noch vorhanden und Boulebahn geplant)

- Sportanlage

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließen die Freigabe der Interessenbekundung wie von der Kurverwaltung im Entwurf vorgelegt.

 

oder

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließen die Freigabe der Interessenbekundung mit folgenden Anpassungen:

 

 

Als Standort für den Betrieb einer mobilen Rollschuhbahn wird beschlossen:

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: #8400

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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