Beschlussvorlage - BV/12/25/018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 21.11.2024 informiert Herr Holtz über einen Antrag von Herrn Kurt Stamer – Mitglied des Seniorenbeirats – zur Änderung der Hundesteuersatzung.

 

In der derzeit gültigen Hundesteuersatzung in § 6 Abs. 1 Nr. 3 ist geregelt, dass eine Steuerbefreiung auf schriftlichen Antrag nur für Sanitäts- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden, gewährt werde. Dieser Passus wird durch die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer rückwirkend zum 01.01.2025 wie folgt geändert:

 

(1) Steuerbefreiung wird auf schriftlichen Antrag gewährt für

 3. anerkannte Sanitäts- oder Rettungshunde.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) rückwirkend zum 01.01.2025.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die zusätzliche Befreiung könnten weniger Hundesteuer-Einnahmen vorliegen.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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