Beschlussvorlage - BV/02/25/002

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Aufgrund des neuen Grundsteuerrechts, das zum 01.01.2025 Anwendung findet, sind für das Jahr 2025 aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuern A und B in einer Hebesatzsatzung zu beschließen. Nähere Ausführungen hierzu sind in der Beschlussvorlage BV/02/25/003 „Beschluss der Satzung der Stadt Klütz über die Hebesätze (Hebesatzsatzung)“ zu finden.

Die Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Jahr 2024 wurde am 15.07.2024 öffentlich bekanntgegeben. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B laut § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung sind aus Gründen der Rechtsklarheit für das Jahr 2025 aufzuheben.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Hebesätze der Grundsteuern A und B laut § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2024 vom 12.07.2024 zum 31.12.2024 aufzuheben.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Loading...