Beschlussvorlage - BV/02/25/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Hebesätze Grundsteuer A und Grundsteuer B laut § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2024 vom 12.07.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Luisa Matthies
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.02.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Klütz
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.04.2025
|
Sachverhalt
Aufgrund des neuen Grundsteuerrechts, das zum 01.01.2025 Anwendung findet, sind für das Jahr 2025 aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuern A und B in einer Hebesatzsatzung zu beschließen. Nähere Ausführungen hierzu sind in der Beschlussvorlage BV/02/25/003 „Beschluss der Satzung der Stadt Klütz über die Hebesätze (Hebesatzsatzung)“ zu finden.
Die Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Jahr 2024 wurde am 15.07.2024 öffentlich bekanntgegeben. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B laut § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung sind aus Gründen der Rechtsklarheit für das Jahr 2025 aufzuheben.
Finanz. Auswirkung
|
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
|
unvorhergesehen und |
|
|
unabweisbar und |
|
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
|
Deckung gesichert durch |
|
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
x |
Keine finanziellen Auswirkungen. |
