Beschlussvorlage - BV/12/25/015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2a für den Bereich zwischen der Ostseeallee und dem Strand aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung im zentralen Ortsbereich östlich der Seebrücke in Boltenhagen zu schaffen.

Die Satzung wurde im Jahr 2001 rechtskräftig. Die rückwirkende Bekanntmachung durch die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist 2019 erfolgt, um Planungssicherheit zu bewahren.

 

Im Rahmen der 6. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2a strebt die Gemeinde für den Bereich der Kaffeegärten die Zulassung gastronomischer Nutzungen in einem mit dem Umfeld verträglichen Umfang und in verträglicher Gestaltung an. Inhaltliche Grundlage für den Bebauungsplan bildet ein im Vorfeld erarbeiteter gestalterisch-funktionaler Rahmenplan. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Oktober 2013 erfolgte der Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2a.

 

Die Bearbeitung der Bauleitplanung wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen durch Beschluss vom 28.05.20215 zurückgestellt, da zu den Zielsetzungen für die bauliche Gestaltung von Funktionsbauten im Zusammenhang mit der Erstellung der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a kein Einvernehmen hergestellt werden konnte. Die Diskussionsunterlagen sind als Anlage beigefügt.

 

Nunmehr ergibt sich die Anforderung für die noch zu regelnden Flächen die Aufstellung der Bauleitplanung durchzuführen und zu ergänzen. 

 

Die Regelungen im Zusammenhang mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a berücksichtigen die Flächen für die Außengastronomie bzw. Bewirtschaftung der Fläche am Hotel „John Brinckmann“. Das sowohl diese als auch der Spielplatz geregelt sind, ergibt sich hier kein weitergehender Bedarf. Die Flächen für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Adventure-Golf“ können herausgenommen werden. Ein Regelungsbedarf besteht hier nicht mehr.

 

Somit ergibt sich ein reduzierter Geltungsbereich.

 

Hinsichtlich der Zielsetzungen wurde überprüft, inwiefern Gebäude und bauliche Anlagen für die Außengastronomie noch zwingend erforderlich sind. Im Rahmen einer Arbeitsberatung des Bauausschusses und des Kurbetriebsausschusses vom 02.12.2024 wurden die Belange anhand der bisherigen Rechtssituation der Zielsetzungen und der Bedarfe überprüft. Die Erfordernisse für die Herstellung von Gebäuden und baulichen Anlagen wird nicht mehr als erforderlich angesehen. Das Erfordernis ist nicht begründet. Es besteht die Zielsetzung, maßgeblich Freiflächen unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung zu erhalten. Zusätzliche Service-Gebäude, die dauerhaft auf der Grünfläche stehen, sind nicht als Planungsziel vorzusehen. Auf der Fläche sind auch keine zusätzlichen Ausschankwagen zuzulassen. Untergeordnete Ausschankflächen im Zusammenhang mit den Betreibern der Gastronomie sind auf der Gartenfläche mit zu berücksichtigen.

 

Die Gartenflächen dürfen bis maximal 1/3 Drittel für die Kaffeegärten genutzt werden. Hier gilt die entsprechende Quadratmeter Angabe. Der Theatergarten auf dem Flurstück 385 soll erhalten bleiben. Flächen für Nebenanlagen zum Abstellen und Aufstellen von Mobiliar sind innerhalb der gesamten Grünflächen und Kaffeegärten unzulässig. Innerhalb der Grünflächen sind ausschließlich Flächen für die Außengastronomie und sonstige Anlagen, wie der Theatergarten zulässig. Aufbewahrungsräume und Lagerflächen sind unzulässig.

 

Mit den präzisierten Zielsetzungen zum Geltungsbereich und zu den Zielsetzungen ist der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen für den kleineren Plangeltungsbereich für das weitere Planverfahren vorzubereiten.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

  1. Die bisher vorliegenden Entwürfe der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a für den Bereich Kaffeegärten sowie die zugehörige Begründung (vom April 2014, Beschlussvorlage für den BA 08.05.2014), sind zu überarbeiten.

 

  1. Folgende Zielsetzungen sind zu berücksichtigen:
    •           Der Plangeltungsbereich ist auf das Planungserfordernis anzupassen und somit zu reduzieren.
    •           Der Plangeltungsbereich ist auf die Flurstücke 384, 385, 423, 424 und 78/5 zzgl. Teilfläche von 41/6 zu begrenzen.
    •           Die für Kaffeegärten nutzbare Flächen ist auf 1/3 Drittel der Gartenfläche zu begrenzen (die Realnutzung ist in Bezug auf die Gartenflächen im Weiteren darzustellen).
    •           Die Errichtung von Service-Gebäuden ist auszuschließen; die Zulässigkeit von Ausschankanlagen der Betreiber mit untergeordneter Größe und ausschließliche Zuordnung auf die Betreiber ist zu prüfen.
    •           Der Theatergarten auf dem Flurstück 385 ist zu sichern; dabei sind Aufbewahrungsräume und Lagerflächen auszuschließen.
    •           Die Werbeanlagen sind entsprechend zu regeln; es ist zu überprüfen, inwiefern Einfluss auf die Gestaltung und Wahl des Mobiliars zum Zwecke der Einheitlichkeit genommen werden kann.

 

  1. Unter Berücksichtigung der bestätigten Zielsetzungen ist der Entwurf der Bauleitplanung für das weitere Verfahren nach § 13a BauGB zu erstellen. Die Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg ist nach Einarbeitung der Belange vor der erneuten Beschlussfassung vorzunehmen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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