Beschlussvorlage - BV/12/25/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Hebesätze Grundsteuer A und Grundsteuer B laut § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Haushaltsjahre 2024/2025 vom 28.08.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Luisa Matthies
- Verfasser/Antragsteller:
- Benzmann/Heise
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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30.01.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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20.02.2025
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Sachverhalt
Aufgrund des neuen Grundsteuerrechts, das zum 01.01.2025 Anwendung findet, sind für das Jahr 2025 aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuern A und B in einer Hebesatzsatzung zu beschließen. Nähere Ausführungen hierzu sind in der Beschlussvorlage BV/12/25/012 „Beschluss der Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Hebesätze (Hebesatzsatzung)“ zu finden.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Jahre 2024/2025 wurde am 28.08.2024 öffentlich bekanntgegeben. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B laut § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung sind aus Gründen der Rechtsklarheit für das Jahr 2025 aufzuheben.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x |
Keine finanziellen Auswirkungen. |
