Beschlussvorlage - BV/05/24/055-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt mit Stand vom 18.12.2024: Mit Schreiben vom 11.11.2024 erfolgte die ordnungsgemäße Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) gemäß § 129 i. V. m. § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V). Mit Schreiben vom 09.12.2024 teilte die uRAB mit, dass die angezeigte Hauptsatzung in § 4 Abs. 4 höherrangigem Recht widerspricht und macht daher Rechtsverletzungen nach § 5 Abs. 2 S. 5 KV M-V geltend. Speziell geht es hier um den § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung. Dies betrifft die Übertragung  zur Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung mittels Bild- und Tonübertragung nach § 29a Abs. 1 S.2, Abs. 5 S.1 KV M-V, da dies mit der Verarbeitung personenbezogener Daten der gefilmten Personen verbunden ist. Hier muss gem. § 29b S. 2 KV M-V in der Hauptsatzung Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten, Veröffentlichungs-, Speicher- und Löschfristen sowie das Verfahren zur Erfüllung von Rechten der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen geregelt werden. Die Datenschutzregelungen sind bisher nicht in der Hauptsatzung geregelt und damit ist diese rechtswidrig. 

Um diesen Fehler zu heilen, müssen entweder die Übertragungen nach § 29a KV M-V aus der Hauptsatzung gestrichen werden oder es müssen nach § 29b S. 2 KV M-V umfangreiche Datenschutzregelungen in die Neufassung der Hauptsatzung mit aufgenommen werden.

Mit Beschluss der überarbeiteten Hauptsatzung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen und der Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beginnt das qualifizierte Anzeigeverfahren gem. 5 Abs. 2 S. 4 und S. 5 KV M-V erneut zu laufen. 

 

 Sachverhalt mit Stand vom 18.09.2024:

Aufgrund einer umfassenden Änderung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde eine umfangreiche Überarbeitung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen erforderlich. Am 09.07.2024 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen in der konstituierenden Sitzung die neue Satzung. 

Mit Schreiben vom 17.07.2024 erfolgte die ordnungsgemäße Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) gemäß § 129 i. V. m. § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V). Die angezeigte Hauptsatzung weist laut uRAB Rechtsverletzungen auf, wodurch sie nicht ausgefertigt und veröffentlicht werden darf. Die aufgezeigten Rechtsverletzungen sind in einer Neufassung zu berücksichtigen. Mit Beschluss der überarbeiteten Hauptsatzung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen und der Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beginnt das qualifizierte Anzeigeverfahren gem. 5 Abs. 2 S. 4 und S. 5 KV M-V erneut zu laufen. 

Des Weiteren stellte sich in den vergangenen Wochen heraus, dass sich ein paar neue Regelungen für die Abwicklung des täglichen Geschäfts als unzweckmäßig erweisen und auch kleine redaktionelle Änderungen an der Hauptsatzung vorgenommen werden müssen.  Aus den zuvor genannten Gründen wurde die Satzung erneut überarbeitet. Alle Änderungen können dem beigefügten Entwurf mit farbiger Markierung der überarbeiteten Textteile entnommen werden.

Hinweis: Der Satzungsentwurf ist gerade zur rechtlichen Prüfung bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis NWM. Sollten noch Änderungen notwendig sein, werden entsprechende Formulierungsvorschläge an den Bürgermeister übersendet.

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Hohenkirchen beschließt die Hauptsatzung in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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