Mitteilungsvorlage - MV/02/24/123

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Klütz hat 2023 im Rahmen eines LEADER-geförderten Projektes im gesamten Gemeindegebiet Radwege ausgeschildert. Neben gemeindlichen Themenrouten wurden auch überregionale Radwege wie der Ostseeküstenradweg und der Westliche Backsteinrundweg ausgeschildert.

 

Aufgrund einer Vereinbarung zur einheitlichen Beschilderung der Radfernwege des Landes MV zwischen dem Land, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, und den Landkreisen und Kreisfreien Städten, plant der Landkreis Nordwestmecklenburg nun die Radwegebeschilderung entlang des Ostseeküstenradweges zu vereinheitlichen.

 

Auf dem Gebiet der Stadt Klütz sind 6 Standorte betroffen (im Bereich von Steinbeck sowie entlang der L01 zwischen Abzweig Tarnewitzer Camp und der Wohlenberger Wiek). Die Änderungen halten sich jedoch in Grenzen.

 

Nach Abstimmung mit Frau Palm und Frau Ruhnke wurden Folgende Hinweise an den Landkreis weitergeleitet:

 

Beabsichtige Änderung

Hinweise/Anpassungen der Stadt Klütz

Parkplatz Steinbeck: Da der Ostseeküstenradweg wegen der Küstenabbrüche nicht mehr über Großklützhöved geführt wird und anschließend keine weitere Beschilderung im Gebiet Boltenhagen vorhanden ist, entfällt der Wegweiser in diese Richtung.

/

Parkplatz Steinbeck und Steinbeck Dorfstraße: Austausch von 76er Pfosten durch 60er Pfosten.

Die Stadt hat sich an Standorten mit drei oder mehr Wegweisern 76er Pfosten aufgestellt. Diese sind stabiler. Da die Stadt für die Unterhaltung zuständig ist, fordert sie den Landkreis auf, die 76er Pfosten beizubehalten. Ein Austausch dieser noch intakten Pfosten ist unwirtschaftlich.

 

Darüber hinaus werden ggf. Kilometerangaben überklebt und alte Zwischenwegweiser entfernt. Es werden die gleichen Materialen eingesetzt wie bereits vor Ort verwendet. Der Landkreis trägt die Kosten.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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