Beschlussvorlage - BV/12/24/157-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Kurverwaltung wurde im Rahmen des Projektes „Dünenpromenade“ damit beauftragt, eine Trinkwasserversorgung der DLRG Wachen am Strand und der Strandkorbvermieterhäuser zu realisieren. Hierfür sollten Fördermittel eingeworben werden und der Vertrag mit dem Ing.- Büro b&o zur Umsetzung fortgesetzt werden. Die Fortsetzung des Vertrages hatte seinerzeit den Vorteil, dass keine neue Ausschreibung anzufertigen wäre, da die Trinkwasserversorgung als Teilprojekt des Gesamtprojektes „Dünenpromenade“ definiert werden sollte.

Nach Mitteilung durch das LFI, dass die Trinkwasserversorgung nicht als Teilprojekt des Projektes „Dünenpromenade“ definiert werden könnte, wurde die KV dennoch beauftragt Fördermittel einzuwerben. Hierzu wurde ein entsprechender Antrag gefertigt und eingereicht.

Nach zahlreichen Gesprächen, auch persönlicher Natur, erhielt die KV die Information, dass eine Fördermöglichkeit dieses Projektes derzeit nicht gegeben sei und der Antrag sollte möglichst zurück gezogen werden.

Im Wirtschaftsplan 2025 der KV sind für dieses Projekt Eigenmittel für die Umsetzung vorgesehen, so dass im kommenden Jahr eine Ausschreibung erfolgen kann.

 

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Beschlussvorschlag

Die Mitglieder der Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließen die Rücknahme, gemäß mündlicher Empfehlung durch das LFI, den Förderantrag „Trinkwasserversorgung Strandkorbhäuser“ zurück zunehmen und die Umsetzung des Projektes durch Eigenmittel einzuleiten.

 

oder

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließen den Antrag aufrecht zu erhalten und eine finale schriftliche Entscheidung des LFI abzuwarten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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