Beschlussvorlage - BV/02/24/114

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in ihrer Sitzung am 17.02.2020 beschlossen, die Umlage für den Wasser- und Bodenverband über die Grundsteuer A + B zu decken. Dementsprechend wurden die Hebesätze ab dem Jahr 2020 angepasst.

Somit ist nun die o. g. Satzung vom 21.05.2019, mit der als Anlage beigefügten Aufhebungssatzung, aufzuheben.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Aufhebungssatzung zur Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Wallensteingraben-Küste“ vom 21.05.2019.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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