Beschlussvorlage - BV/12/24/145-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

An die Kurverwaltung wurde seitens der Betreiberfirma der Bäderbahn im Ostseebad Boltenhagen ein Antrag zur anteiligen finanziellen Unterstützung der neu anzuschaffenden elektrisch betriebenen Bäderbahn gestellt.

Dargestellt wurde im genannten Antrag die Notwendigkeit einer Kofinanzierung durch eine Institution mit öffentlichem Haushalt.

Diese notwendige Kofinanzierung wird aus dem Haushalt der Kurverwaltung beantragt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Zustimmung zur beantragten Kofinanzierung in Höhe von 22.128,00 EUR und beauftragt die Kurverwaltung die entsprechenden Mittel bereitzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Die entsprechenden Mittel werden im Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 eingeplant.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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