Beschlussvorlage - BV/12/24/162

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 11. Dezember 2023 trat eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung) in Kraft.

Gemäß § 4 Absatz 1 dieser Verordnung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Höhe der Entschädigung für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen zu entscheiden.

 

Funktion

bisheriger Betrag /

pro Monat

möglicher Höchstbetrag /

pro Monat

Gemeindewehrführer

170,00 Euro

250,00 Euro

Stellv. Gemeindewehrführer

  85,00 Euro

125,00 Euro

Jugendfeuerwehrwart

85,00 Euro

125,00 Euro

Stellv. Jugendfeuerwehrwart

    40,00 Euro

  60,00 Euro

Gerätewart

50,00 Euro

100,00 Euro

Zugführer

50,00 Euro

70,00 Euro

Gruppenführer

50,00 Euro

70,00 Euro

Schriftwart

25,00 Euro

50,00 Euro

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen wie folgt ab dem 01. Januar 2025 festzusetzen:

 

Gemeindewehrführer

250,00 Euro pro Monat

Stellv. Gemeindewehrführer

125,00 Euro pro Monat

Jugendfeuerwehrwart

125,00 Euro pro Monat

Stellv. Jugendfeuerwehrwart

60,00 Euro pro Monat

Gerätewart

100,00 Euro pro Monat

Zugführer

70,00 Euro pro Monat

Gruppenführer

70,00 Euro pro Monat

Schriftwart

50,00 Euro pro Monat

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Finanzierungsmittel sind nicht im Haushalt vorhanden, können Einsparungen im Haushalt der Feuerwehr gedeckt werden.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

X

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung im Produkt: 12605 (Feuerwehr)

Aus- und Fortbildung

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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