Beschlussvorlage - BV/12/24/085
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederherstellung Stichstraße zur Ostseeallee 16a-c
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Mirko Hendler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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25.09.2024
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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04.11.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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12.12.2024
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Sachverhalt
Beim Bau der Weißen Villen in Boltenhagen, Ostseeallee 16a-c wurde die zubringende Stichstraße stark beschädigt. Hierfür wurde bereits im Vorfeld ein Gutachter beauftragt den Zustand der Straße vorher und nachher festzuhalten. Aus dem Gutachten geht hervor, dass die Fahrbahnoberfläche und die darunterliegende Entwässerung Schaden genommen hat. Nun soll durch die Mahnke Projektenentwicklung GmbH & Co.KG (MPE) eine Instandsetzung der Zuwegung erfolgen. Nach Absprachen mit dem Amt Klützer Winkel dem Bürgermeister der Gemeinde Boltenhagen und Herrn Mittelstädt (MPE) ist die Baumaßnahme für den Herbst 2024 geplant. Erneuert werden soll die gesamte Fahrbahnbreite und die eingefallenen Rigolen. Bei letzterem ist noch zu klären, ob die Überdeckung ausreichend ist. Maßgebend dafür ist ob ein ausreichender Deckenaufbau von ca. 40cm vorhanden ist. Sollte keine Überdeckung von 40cm vorhanden sein, so die Absprache mit Herrn Mittelstädt und dem Bürgermeister, wird die Gemeinde die Instandsetzung der drei Rigolen übernehmen, da der Straßenbau somit nicht fachgerecht ausgeführt wurde und eine Schuldzuweisung nicht möglich ist.
Laut Kostenangebot der Firma Deutsch belaufen sich die Kosten der Wiederherstellung auf ca. 30.000,00€
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt eine Außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000,00€, im Fall einer Kostenübernahme für den Neubau der Rigole
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die geplante Straßeninstandsetzung, in Höhe der neubaukosten der Rigolen zu bezuschussen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:54101/52338001 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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54,8 kB
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