Beschlussvorlage - BV/12/24/132

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Amt Klützer Winkel liegen nachstehend genannte Anträge an die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auf finanzielle Unterstützung für das Jahr 2025 vor. Entsprechend der aktuellen Förderrichtlinie müssen die Anträge bis spätestens zum 30.09. des Vorjahres in der Verwaltung des Amtes vorliegen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Im Amt Klützer Winkel ist am 28.10.2024 ein Antrag von der Ortschronisten AG eingegangen, diese bittet um einen finanziellen Zuschuss für den Kauf eines Laptops. Für den Kauf eines Laptops sollten max. 1.000,00 € zur Verfügung gestellt werden.

 

Nr.

Antragsteller

Verwendungszweck

Gewährter Zuschuss 2024

Beantragter Zuschuss 2025

1.

SC Boltenhagen e.V.

Gelder für Übungsleiter und deren Ausbildung(1.500,00)

Kindersport-und Erwachsenensport (500 €)

    2.000,00 €

      2.000,00 € 

2.

Verein zur Förderung der Grundschule Ostseebad Boltenhagen e.V.

 

Theater-Weihnachtsmärchen 2024 in Lübeck und Projektwoche vor den Sommerferien 2025

500,00 €

1.800,00 € 

3.

Sozialverband Deutschland, OV Klütz/ Boltenhagen*

Arbeit mit Senioren und Behinderten

500,00 €

500,00€ 

4.

DRK-Familienbildungsstätte*

Gedächtnistraining für Senioren

500,00 €

500,00 € 

5.

VSC Boltenhagen e.V.

Kinder-/Jugendsport, Spielbetrieb

      500,00 € 

500,00 €

6.

Ortschronisten AG

Kauf eines Laptops

 

1.000,00 €

  

Die Finanzierung der Zuwendungen erfolgt aus dem Produktsachkonto 12-28101-54159000 (Zuschüsse an Verbände/ Vereine, beplant mit 7.000,00 Euro).

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Buchst.l der derzeit gültigen Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen entscheidet der Bürgermeister über Anträge auf finanzielle Zuschüsse von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden bis zu einer Höchstgrenze von 1.000 Euro pro Antrag pro Jahr im Rahmen des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets. Die Entscheidungen zu § 7 Abs. 2, Buchst. l sind im Einvernehmen mit dem Sozialausschuss zu treffen. Über Anträge auf finanzielle Zuschüsse von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden ab 1.000 Euro pro Antrag pro Jahr muss die Gemeindevertretung entscheiden. In diesem Zusammenhang wurde der Beschlussvorschlag entsprechend der Zuständigkeit geteilt. 

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Beschlussvorschlag

 

1.   Der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales empfiehlt dem Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen im Jahr 2025 zu unterstützen:

 

Antragsteller

Zuschuss 2025

Sozialverband, Ortsverband Klütz/ Boltenhagen

500,00 €

DRK-Familienbildungsstätte

500,00 €

VSC Boltenhagen e.V.

500,00 €

Verein zur Föderung der Grundschule Ostseebad Boltenhagen e.V.

      1.800,00 €

SC Boltenhagen

      2.000,00 €

Ortschronisten AG

Max. 1.000,00 €

 

Über diese Anträge wurde entsprechend der Hauptsatzung (§7 Abs. 2 Buchst. I) bereits im Sozialausschuss beraten und dem Bürgermeister empfohlen, genannte Vereine mit einem Zuschuss zu unterstützen.

 

2. Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

1. den SC Boltenhagen e.V. mit 2.000,00 € zu unterstützen

2. den Verein zur Förderung der Grundschule Ostseebad Boltenhagen e.V. mit 1.800,00 € zu unterstützen.

  

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen im Jahr 2025 zu unterstützen:

 

Antragsteller

Zuschuss 2025

SC Boltenhagen

…………€

Verein zur Föderung der Grundschule Ostseebad Boltenhagen e.V.

       ..……….. €

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12-28101-54159000    7.000,00 €

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

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Anlagen

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