Beschlussvorlage - BV/12/24/081-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aufgrund einer umfassenden Änderung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde eine umfangreiche Überarbeitung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erforderlich. Am 04.07.2024 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in der konstituierenden Sitzung eine neue Hauptsatzung.

 

Am 23.09.2024 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eine nochmals überarbeitete Hauptsatzung. Diese Hauptsatzung weist jedoch laut telefonischem Hinweis der uRAB LK NWM am 15.10.2024 ebenfalls eine Rechtsverletzung auf. Die aufgezeigte Rechtsverletzung ist in einer Neufassung zu berücksichtigen. Mit Beschluss der überarbeiteten Hauptsatzung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und der Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beginnt das qualifizierte Anzeigeverfahren gem. § 5 Abs. 2 S. 4 und S. 5 KV M-V erneut zu laufen. Die Änderungen betreffen § 7 Abs. 6 - und beziehen sich auf die Personalentscheidungen. Der Bürgermeister darf nicht allein in "Status"-berührenden Personalangelegenheiten (Einstellung, Höhergruppierung, Kündigung) entscheiden. Er muss sich immer das Einvernehmen der Gemeindevertretung einholen. Somit ist in § 7 Abs. 6 S. 2 zu streichen.

 

Aus den zuvor genannten Gründen wurde die Satzung erneut überarbeitet. Die Änderungen können dem beigefügten Entwurf mit farbiger Markierung der überarbeiteten Textteile entnommen werden.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt die Hauptsatzung in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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