Beschlussvorlage - BV/12/24/149

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.

Die Mitgliedschaft der Gemeinde besteht für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen. Dieses gilt auch für gemeindeeigene Flächen, die keiner Grundsteuerpflicht unterliegen.

Die Gemeinde hat gegenüber dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände Verbandsbeiträge zu entrichten.

Bislang wurde der Beitrag für den Wasser- und Bodenverband über den Hebesatz für die Grundsteuer abgerechnet. Auf Grund der Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025 muss die Gebührenerhebung wieder separat erfolgen. Somit ist der Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge notwendig.

Der Umlagebeitrag für den Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“ beträgt 46.685,06€.

Die Gebühr bemisst sich nach der Größe der Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nach katasteramtlicher Feststellung ohne Unterteilung nach Nutzungsarten. Als niedrigste Flächeneinheit werden 100 m² zu Grunde gelegt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste zum 01.01.2025 in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

  •           Erträge in Höhe von ca. 47.000 EUR

 

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