Beschlussvorlage - BV/12/24/131
Grunddaten
- Betreff:
-
Maritime Begegnungsstätte- verkleinerte Variante
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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04.11.2024
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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21.11.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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12.12.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen plant bereits seit einigen Jahren den Bau einer Maritimen Begegnungsstätte in der Weißen Wieck unter Zuhilfenahme von Fördermittel. Die ursprüngliche Planung umfasste ein multifunktionales Gebäude mit Räumen für Vereine, Ausstellungsflächen, eventuell einer Fläche für Gastronomie und eine Anlaufstelle für Touristen zur Information.
Baurechtlich war lange unklar, ob dort gebaut werden kann, bevor das Heilungsverfahren für den B- Plan Nr. 12 abgeschlossen ist. Dies wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage erfolgreich geklärt, eine Bebauung auf dem Flurstück ist möglich.
Das Projekt ist bei den Fördermittelgeber bekannt und wird befürwortet.
Für das Vorhaben war (zuletzt für eine Zuteilung in 2024) eine LEADER-Förderung mit dem maximalen Förderbetrag von 300.000 EUR beantragt. Das Vorhaben wurde als förderfähig eingestuft, konnte aber aufgrund des begrenzten LEADER-Budget nicht für eine Förderung berücksichtigt werden.
Im September 2024 teilte der Fördermittelgeber mit, dass durch Verzicht anderer Antragsteller nun Mittel freigeworden sind. Es stehen 72.327,01 EUR für das Projekt „Maritime Begegnungsstätte“ zur Verfügung.
Sollte sich die Gemeinde dafür entscheiden, diese Förderung in Anspruch zu nehmen, muss bis zum 31.12.2024 der Hauptförderantrag beim StALU gestellt werden und dann sollte die Umsetzung in den kommenden zwei Jahren sein.
Es besteht die Möglichkeit, für das Vorhaben eine weitere Förderung einzuwerben.
In Frage kommt eine Förderung aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).
Das ist aber nur möglich, wenn das Vorhaben in zwei separate Projekte geteilt wird, z.B. in Hauptgebäude und Bootshalle.
Der maximal mögliche Förderbetrag beträgt 150.000 EUR und ist vorsorglich für das Hauptgebäude bereits beantragt. Eine Entscheidung steht noch aus. Sie wird Ende November/Anfang Dezember 2024 erwartet.
Dass ein Projekt sowohl eine LEADER- als auch eine EMFAF- Förderung erhält, ist gesetzlich ausgeschlossen.
Da die Förderung nicht in der ursprünglich geplanten Höhe erfolgen wird, wurde mit dem Planungsbüro abgestimmt, eine verkleinerte Planung vorzulegen, die zumindest die Belange der Wassersportvereine berücksichtigt.
Die Planungsunterlagen befinden sich in der Anlage und werden vom Planungsbüro in der Sitzung des Bauausschusses am 4.11.2024 vorgestellt.
Die Gemeinde wird gebeten, zu entscheiden, ob mit dieser verkleinerten Variante weitergearbeitet werden soll.
Finanz. Auswirkung
Kosten ca. 982.000 EUR
mögliche Förderung: 72.327,01 EUR LEADER
150.000,00 EUR EMFAF
ges. 222.327,01 EUR
vorhandene Haushaltsmittel: HH-Stelle 12.54801.09600000.046
(Anmerkung: Boltenhagen hat einen Doppelhaushalt 2024/2025)
50.000 EUR Haushaltsrest aus Vorjahren
500.000 EUR Haushaltsplan 2025
508.400 EUR Finanzplan 2026
1.058.400 EUR ges.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
