Beschlussvorlage - BV/03/24/056

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Damshagen ist gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“ und „Stepenitz-Maurine“, die die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnehmen.

Die Mitgliedschaft der Gemeinde besteht für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen. Dieses gilt auch für gemeindeeigene Flächen, die keiner Grundsteuerpflicht unterliegen.

Die Gemeinde hat gegenüber den Verbänden aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände Verbandsbeiträge zu entrichten.

Bislang wurden die Beiträge für die Wasser- und Bodenverbände über den Hebesatz für die Grundsteuer abgerechnet. Auf Grund der Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025 muss die Gebührenerhebung wieder separat erfolgen. Somit ist der Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge notwendig.

Der Umlagebeiträge betragen für den Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“ 69.540,51€ und für den Wasser- und Bodenverband „Stepenitz-Maurine“ 3.096,25€.

 

Die Gebühr bemisst sich nach der Größe der Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Damshagen nach katasteramtlicher Feststellung ohne Unterteilung nach Nutzungsarten. Als niedrigste Flächeneinheit werden 100 m² zu Grunde gelegt.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste und „Stepenitz-Maurine“ zum 01.01.2025 in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

  •           Erträge in Höhe von ca. 73.000 EUR

 

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