Beschlussvorlage - BV/02/24/112
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsames Energiemanagement der Stadt Klütz und der Gemeinde Kalkhorst, hier: Kostenteilungsvereinbarung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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02.12.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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16.12.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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16.06.2025
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Sachverhalt
Ergänzung vom 14.01.2025:
Die seitens der Stadtvertretung gestellten Fragen wurden an den Zuwendungsgeber übermittelt und wie folgt beantwortet:
Stellenbesetzung und Bewilligungszeitraum:
Nach Besetzung der Personalstelle kann eine kostenneutrale Verlängerung des Bewilligungszeitraums beantragt werden. Sollte bis zum 31.05.2025 noch kein Arbeitsvertrag geschlossen werden können, kann eine Fristverlängerung zur Anzeige des Vorhabenbeginns beantragt werden. Dies ist in begründeten Fällen für bis zu 6 Monate möglich.
Reduzierung des Eigenanteils:
Die Zuwendung wird bis zur genannten Förderhöhe gewährt, sofern zuwendungsfähige Ausgaben in der Höhe entstanden sind. Minderausgaben kommen allein dem Zuwendungsempfänger zugute, d.h. lediglich der Eigenanteil wird entsprechend reduziert. Er erfolgt keine anteilige Reduzierung der Zuwendung.
Ausfall oder frühzeitige Kündigung der Energiemanagerin oder des Energiemanagers:
Für Zeiträume von Stellenvakanzen kann eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung beantragt werden. Die Personalstelle sollte schnellstmöglich nachbesetzt werden, damit bereits angestoßene Prozesse nicht wieder zum Erliegen kommen.
Die Forderung der Stadtvertreter, dass sich die Gemeinde Kalkhorst an der Zwischenfinanzierung beteiligt und später einen entsprechenden Anteil der Zuwendung erhält, wurde zwischen den Bürgermeistern besprochen. Die Kostenteilungsvereinbarung wurde entsprechend überarbeitet, siehe Anlage.
Beide Bürgermeister stellten die Notwendigkeit des Vorhabens in Frage, da es für die vorhandenen kommunalen Liegenschaften als überdimensioniert bzw. -bürokratisiert wahrgenommen wird.
Die Aufgaben der Energieanagerin bzw. der Energiemanager umfassen:
- die Etablierung organisatorischer Strukturen für das Energiemanagement
- die systematische und kontinuierliche Erfassung und Steuerung des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs der kommunalen Liegenschaften
- die Erstellung von jährlichen Energieberichten mit Maßnahmenvorschlägen zur Reduzierung der Energie- und Ressourcenverbräuche sowie der damit verbundenen Kosten
Eine Übertragung von zusätzlichen anderen Aufgaben kann die Rückfordeurng der Zuwendung zur Folge haben.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 06.03.2023 hat die Stadtvertretung entschieden, einen Energiemanager gemäß Punkt 4.1.2 der Kommunalrichtlinie zu beschäftigen und für dieses Vorhaben gemeinsam mit der Gemeinde Kalkhorst Fördermittel zu beantragen.
Der Zuwendungsbescheid liegt nun vor. Die Förderung umfasst die Beschäftigung von Fachpersonal sowie die technische Ausstattung für den Aufbau eines Energiemanagementsystems für die kommunalen Liegenschaften. Der Maßnahmenzeitraum umfasst drei Jahre.
Im Zuge der Beantragung der Fördermittel haben die Stadt Klütz und die Gemeinde Kalkhorst eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Nun soll die Zusammenarbeit sowie insbesondere die Zuweisung der Kosten in einer Kostenteilungsvereinbarung konkretisiert werden.
Die Stadt Klütz übernimmt als Hauptantragstellerin die gesamte Fördermittelabrechnung.
Die Gemeinde Kalkhorst trägt die Kosten des Eigenanteils anteilig.
Details siehe den Entwurf der Kostenteilungsvereinbarung in Anlage.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Kostenteilungsvereinbarung (Entwurf vom 13.01.2024) für das Vorhaben Gemeinsames Energiemanagement der Stadt Klütz und der Gemeinde Kalkhorst.
Oder:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, das Vorhaben Gemeinsames Energiemanagement der Stadt Klütz und der Gemeinde Kalkhorst nicht weiter zu verfolgen. Der Zuwendungsgeber ist über den Beschluss zu informieren.
Der Grundsatzbeschluss (BV/02/22/232-1) vom 06.03.2023 zur Beschäftigung eines Energiemanagers und zur Beantragung von Fördermitteln wird aufgehoben.
Finanz. Auswirkung
Die Kosten sind in der Planung des Doppelhaushalts 2025/2026 berücksichtigt.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Gesamtkosten der Maßnahme: 340.704,00 € Fördermittel: 306.634,00 € Eigenanteil: 34.070,00 € davon für Klütz: 22.713,30 € davon für Kalkhorst: 11.356,70 €
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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x |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 02 55400 50221000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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729,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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439,6 kB
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