Beschlussvorlage - BV/05/24/064

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Hohenkirchen und das Amt Klützer Winkel haben seit einigen Jahren einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie Kontrollen im Gemeindegebiet abgeschlossen. Dieser Vertrag dient der Bewältigung der besonderen touristischen Herausforderungen in der Gemeinde.

 

Die Gemeinde hat den Wunsch geäußert, den öffentlich-rechtlichen Vertrag bei der Personalbemessung anzupassen.

Aktuell regelt der öffentlich-rechtliche Vertrag, dass in der Gemeinde ganzjährig eine/n Verkehrsüberwacher/in mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 4 Stunden eingesetzt wird. Die Gemeinde wünscht die Erweiterung mit einer / einem zusätzlichen Verkehrsüberwacher/in ganzjährig mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 5 Stunden.

 

Um die Stellen entsprechend besetzen zu können, ist eine Änderung des § 1 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages notwendig:

 

In der Gemeinde sind ganzjährig 2 Verkehrsüberwacher*innen des Amtes mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 4 Stunden und 5 Stunden tätig

 

Die Mehrkosten werden durch die Einnahmen der Verwarn- und Bußgelder gedeckt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Hohenkirchen beschließt, die 1. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Gemeinde Hohenkirchen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs vom 01. April 2022 zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

Änderungen des § 1 Abs. 2:

In der Gemeinde sind ganzjährig 2 Verkehrsüberwacher*innen des Amtes mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 4 Stunden und 5 Stunden tätig.

 

Alle weiteren Vertragsbestandteile bleiben unberührt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54124

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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