Beschlussvorlage - BV/02/24/026-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Die Eigentümer der Grundstücke Neue Straße 2 (Flurstück 86/5) und Neue Straße 2a Flurstück 308, 309) in Arpshagen beantragen eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Klütz zur Realisierung einer Wohnbebauung in zweiter Reihe.

Geplant ist die Errichtung zweier barrierefreier Bungalows in zweiter Reihe auf den o.g. Grundstücken, die über eine gemeinsame Zufahrt erschlossen werden sollen (siehe Skizze). Eine Skizze sowie die ausführliche Begründung der Antragsteller befinden sich in der Anlage.

 

Derzeit beschäftigt sich die Stadt mit der Aufstellung der Bebauungspläne 22.1 und 22.2 die anstelle des Bebauungsplanens Nr. 22 treten sollen.

Im Bereich der Neuen Straße ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22.1 als einfacher Bebauungsplan vorgesehen.

Da die Planziele des Bebauungsplan 22.1 bisher keine zweite Reihe entlang der Neuen Straße vorsehen, wird ein separater Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 nur für die beiden o.g. Grundstücke gestellt.

 

Grundsätzlich hat die Stadt darüber zu befinden, ob eine Bebauung in zweiter Reihe zur Neuen Straße für alle Grundstücke im Rahmen des Verfahrens zum 22.1 betrachtet werden soll oder ob die Realisierung davon losgelöst, über einen separaten Bebauungsplan, erfolgen soll.

 

Ergänzung v. 01.08.2024:

Die Vorlage wurde bereits im nichtöffentlichen Teil der Ausschüsse beraten (siehe Lebenslauf).

Auf Wunsch des Antragstellers soll die Vorlage erneut im öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung beraten werden, damit dieser sein Anliegen selbst vortragen kann.

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

  1. Der beantragten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Arpshagen zur Realisierung einer Wohnbebauung in zweiter Reihe auf den Grundstücken Neue Straße 2 (Flurstück 86/5) und Neue Straße 2a Flurstück 308, 309) grundsätzlich zuzustimmen.

 

  1. Zur Sicherung der Übernahme der Planungskosten durch den Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

Oder

 

  1. Die Errichtung einer Wohnbebauung in zweiter Reihe zur Neuen Straße ist im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22.1 zu betrachten und wird in den zukünftigen Planzielen des 22.1 ergänzt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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