Beschlussvorlage - BV/12/24/131

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen plant bereits seit einigen Jahren den Bau einer Maritimen Begegnungsstätte in der Weißen Wieck unter Zuhilfenahme von Fördermittel. Die ursprüngliche Planung umfasste ein multifunktionales Gebäude mit Räumen für Vereine, Ausstellungsflächen, eventuell einer Fläche für Gastronomie und eine Anlaufstelle für Touristen zur Information.

Baurechtlich war lange unklar, ob dort gebaut werden kann, bevor das Heilungsverfahren für den B- Plan Nr. 12 abgeschlossen ist. Dies wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage erfolgreich geklärt, eine Bebauung auf dem Flurstück ist möglich.

Das Projekt ist bei den Fördermittelgeber bekannt und wird befürwortet.

 

Für das Vorhaben war (zuletzt für eine Zuteilung in 2024) eine LEADER-Förderung mit dem maximalen Förderbetrag von 300.000 EUR beantragt. Das Vorhaben wurde als förderfähig eingestuft, konnte aber aufgrund des begrenzten LEADER-Budget nicht für eine Förderung berücksichtigt werden.

Im September 2024 teilte der Fördermittelgeber mit, dass durch Verzicht anderer Antragsteller nun Mittel freigeworden sind. Es stehen 72.327,01 EUR für das Projekt „Maritime Begegnungsstätte“ zur Verfügung.

Sollte sich die Gemeinde dafür entscheiden, diese Förderung in Anspruch zu nehmen, muss bis zum 31.12.2024 der Hauptförderantrag beim StALU gestellt werden und dann sollte die Umsetzung in den kommenden zwei Jahren sein.

 

Es besteht die Möglichkeit, für das Vorhaben eine weitere Förderung einzuwerben.

In Frage kommt eine Förderung aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).

Das ist aber nur möglich, wenn das Vorhaben in zwei separate Projekte geteilt wird, z.B. in Hauptgebäude und Bootshalle.

Der maximal mögliche Förderbetrag beträgt 150.000 EUR und ist vorsorglich für das Hauptgebäude bereits beantragt. Eine Entscheidung steht noch aus. Sie wird Ende November/Anfang Dezember 2024 erwartet.

 

Dass ein Projekt sowohl eine LEADER- als auch eine EMFAF- Förderung erhält, ist gesetzlich ausgeschlossen.

 

Da die Förderung nicht in der ursprünglich geplanten Höhe erfolgen wird, wurde mit dem Planungsbüro abgestimmt, eine verkleinerte Planung vorzulegen, die zumindest die Belange der Wassersportvereine berücksichtigt.

Die Planungsunterlagen befinden sich in der Anlage und werden vom Planungsbüro in der Sitzung des Bauausschusses am 4.11.2024 vorgestellt.

Die Gemeinde wird gebeten, zu entscheiden, ob mit dieser verkleinerten Variante weitergearbeitet werden soll.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt, die beiliegende verkleinerten Variante für den Bau der Maritimen Begegnungsstätte umzusetzen. Fördermittel sollen eingeworben werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten ca. 982.000 EUR

mögliche Förderung:   72.327,01 EUR LEADER
        150.000,00 EUR EMFAF
  ges.  222.327,01 EUR

 

vorhandene Haushaltsmittel: HH-Stelle 12.54801.09600000.046
(Anmerkung: Boltenhagen hat einen Doppelhaushalt 2024/2025)

     50.000 EUR  Haushaltsrest aus Vorjahren
   500.000 EUR Haushaltsplan 2025
   508.400 EUR  Finanzplan 2026
1.058.400 EUR  ges.

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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