Mitteilungsvorlage - MV/12/24/138

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Änderung der Bade- und Strandordnung und mit gefasstem Beschluss der Gemeindevertretung wurde die Badesaison 2024 erstmals bis zum 30.09. ausgeweitet. Erfolgt war diese Maßnahme auf Hinweis/ Wunsch der Strandkorbvermieter.

Resultierend aus dieser Entscheidung ergaben sich zahlreiche Beschwerden an die Kurverwaltung von der Gästegruppe der Hundehalter. In der Tat ist es so, dass das Ostseebad Boltenhagen explizit von diesen Gästen angesteuert/ gebucht wird, um ab dem 15.09. eines jeden Jahres den gesamten Strand mit Hund nutzen zu können.

Auf Grund der gezeigten Reaktionen ist die Kurverwaltung in´s Gespräch mit den Strandkorbvermietern gegangen, um eventuelle Alternativen zu erarbeiten. Auf Grund der herausfordernden Zeiten im erdgebundenen Tourismus ist diese Gästegruppe nicht zu vernachlässigen. Die Gäste mit Hund sind Mehraufwendungen gewohnt, kommen nach der Hauptsaison in das Ostseebad und bringen so benötigte Einnahmen.

Wiederum erreichte die Kurverwaltung jedoch auch einiges an positiven Reaktionen von Gästen ohne Hund, die nunmehr unbeschwert baden und uneingeschränkt die zur Verfügung stehenden Strandkörbe nutzen konnten.

Vorschläge, um Alternativen für beide Gästegruppen herbeizuführen, wären aus Sicht der Kurverwaltung und der Strandkorbvermieter folgende:

-teilweise Erweiterung des für Hunde nutzbaren Strandes von Aufgang 7 bis Hundestrand Tarnewitz, Einverständnis der betroffenen Strandkorbvermieter liegt teilweise mündlich vor

-Öffnung des genannten Abschnitts ab 01.09. bzw. wie gehabt ab 15.09., Kennzeichnung würde durch entsprechende Ausschilderung erfolgen

-sofern eine Teilöffnung des Strandes beschlossen wird, sollte über eine Leinenpflicht nachgedacht werden

-eine ganzjährige Leinenpflicht sollte am Hundestrand eingeführt werden

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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