Beschlussvorlage - BV/05/24/060

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen,

 

1. wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag entstehen oder ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag sich wesentlich erhöhen wird,

 

2. sich zeigt, dass im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in erheblichem Umfang nicht ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu decken oder eine bereits bestehende Deckungslücke sich wesentlich erhöhen wird,

 

3. im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen,

 

4.bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,

 

5. Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Hier insbesondere:

 

  • Anpassungen des Stellenplanes für die Aufnahme der Stelle eines Quartiersmanagers im Stellenplan 2024 auf Grund der Zusage der ZUME Förderung lt. Beschluss BV/05/24/043
  • Umsetzung des Versuchprogrammes des Nahbus zum Projekt „Dörp Bus“

 

 

Detaillierte Ausführungen erfolgen in der Anlage des beigefügten Vorberichtes.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der Anlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Siehe Anlagen

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

X

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

Siehe beigefügten Vorbericht

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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