Beschlussvorlage - BV/05/24/059

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG) haben die Gemeinden eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinde abzustimmen. Dieser Verpflichtung ist die Gemeinde Hohenkirchen erstmals durch die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans für den Bewertungszeitraum 2013 bis 2017 nachgekommen. Da sich das Gefahrenpotential der Gemeinden ständig ändert, sind die Brandschutzbedarfspläne regelmäßig durch Fortschreibungen anzupassen. Diese Fortschreibung ist daher von der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenkirchen für den Untersuchungszeitraum 2018 bis 2023 erstellt wurden.  

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Hohenkirchen für die Jahre 2018 bis 2023.

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Finanz. Auswirkung

Kosten für die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen. Zu den Kosten können zurzeit noch keine Aussagen getroffen werden. Diese Kosten werden durch Ausschreibungen ermittelt und in den Haushalt der Gemeinde Hohenkirchen eingestellt.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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