Beschlussvorlage - BV/05/24/057

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Hohenkirchen führte das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 19 durch, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung der Wohn- und Ferienanlage zu schaffen.

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt in einem zweistufigen Regelverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.

 

Die Gemeinde Hohenkirchen hat die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Planung wurde mit den Nachbargemeinden abgestimmt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB. Die Planunterlagen einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen dazu lagen in der Zeit vom 13. August 2024 bis 13. September 2024 im Amt Klützer Winkel öffentlich aus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zu den Entwurfsunterlagen abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13. August 2024 beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist erfolgt.

 

Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Die immissionsschutzrechtlichen Belange werden im Zuge der Abschichtung für den Bereich, der außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 19 liegt, in einem gesonderten Verfahren geregelt. Für den Bebauungsplan Nr. 19 ergeben sich aufgrund der Bewertung von „Kindermotorland“ keine Auswirkungen.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist auf der Grundlage der Abwägung der „Abschließende Beschluss“ von der Gemeindevertretung Stadtvertretung zu fassen.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen und wird nach erteilter Genehmigung mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung wirksam.

 

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind gesichert.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt,

 

  1. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, die wie folgt begrenzt wird:

 

 - im Norden:  durch das Grundstück "Strandstraße" Nr. 20 und die Gehölzflächen                                        entlang des Fließgewässers,

 - im Osten:   durch die "Strandstraße",

 - im Süden:   durch landwirtschaftliche genutzte Flächen und die bebauten                                        Flächen "An der Voßkaul",

 - im Westen:   durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

  1. Die Begründung mit integriertem Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landkreis Nordwestmecklenburg die 1. Änderung des Flächennutzugsplanes zur Genehmigung vorzulegen und alsdann die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Bauleitplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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