Beschlussvorlage - BV/12/24/122
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet nordwestlich an der Klützer Straße zwischen den Ortslagen Wichmannsdorf und Boltenhagen – Teil 1
Hier: Informationen zum Stand der Abstimmungen im Zusammenhang mit der Raumordnung und weiteren Stellungnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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25.09.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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17.10.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat das Beteiligungsverfahren mit den Entwürfen des Bebauungsplanes Nr. 38 und den damit im Zusammenhang stehenden gutachterlichen Bewertungen durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Beteiligung vom 17.07.2024 (überwiegend) am Aufstellungsverfahren beteiligt.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens sind Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden und von Verbänden eingegangen.
Die Stellungnahmen sind entsprechend der Abwägung zu unterziehen und für den Vorentwurf vorzubereiten.
Die Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung zur Planungsabsicht liegt noch nicht vor.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben und Zielsetzungen der Raumordnung und Landesplanung und der Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg für die Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächen-entwicklung ergeben sich Anforderungen im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens.
Diese werden im Rahmen der Ergebnisdiskussion erörtert und besprochen.
Zielsetzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist es, dass die bisherig vorliegende positive Zustimmung zu den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bestehen bleibt und keine Reduzierungen der Flächenkontingente erfolgen. Hierfür wird der Abstimmungsprozess mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung geführt. Es handelt sich hier um eine verfestigte Planung, die im Vorfeld umfassend abgestimmt war.
Die Gemeinde benötigt die Wohnkapazitäten für Einheimische und für dringend benötigte Arbeitskräfte.
Die für die Tourismus- und Wirtschaftsentwicklung zuständigen Ministerien fordern die Bereitstellung der Wohnungen für Arbeitskräfte. Diesem stellt sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.
Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen sucht die Gemeinde nach erster Erörterung zum Sachverhalt die weitergehende Abstimmung mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung, um hier die Sicherung der Wohnentwicklung gemäß Zielsetzung des Bebauungsplanes Nr. 38 vorzubereiten.
Eine Erörterung zum Planungsstand und zu den bisher eingegangenen Stellungnahmen ist hierfür die Grundlage.
Die weitere Abstimmung mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung zu den Zielen und Grundsätzen der Wohnentwicklung in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird vorbereitet. Der Nachweis für die Übereinstimmung mit dem Ziel der Landesplanung in Bezug auf die Inanspruchnahme von Flächen der Landwirtschaft wurde geführt.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x |
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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