Beschlussvorlage - BV/12/24/109

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 Die Investition für den Motorradstellplatz ist mit einem Sperrvermerk belegt, welcher erst nach der schriftlichen Einverständniserklärung der Anwohnerin entfernt werden sollte. Diese Erklärung liegt seit Juni 2023 vor. Da für 2024 ebenfalls die Errichtung der Trinkwasserversorgung der Strandhäuschen (lt. GV-Beschluss) eingeplant war, fiel nach Abwägung der Prioritäten und aufgrund finanzieller Mittel, die Wahl auf die Umsetzung der Trinkwasserversorgung.

 

Für die Umsetzung zum Bau des Motorradstellplatzes gibt es die Fördermöglichkeit über die Infrastrukturrichtlinie (LFI), wenn von der Gemeinde ein „unentgeltlicher Parkplatz“ gewünscht wird.

 

Die Förderhöhe liegt bei qualifizierter Begründung momentan bei 60 %.

Zeitplan zur Realisierung „Neubau Motorradstellplatz“:

Oktober 2024 Ausschreibung Planungsleistung (LP 1 – 2)

Dezember 2024 Bearbeitung Förderantrag Kurverwaltung

Ab 2026 Umsetzung bei positivem Bescheid

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt den Sperrvermerk für den Motorradstellplatz aufzuheben und gleichzeitig wird die Kurverwaltung beauftragt die Planungsleistungen auszuschreiben und Fördermittel einzuwerben.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: #177

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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