Beschlussvorlage - BV/12/24/096

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesent­lich wären, dass sie der Entlastung des im Jahr 2020 amtierenden Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 zu empfehlen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 zu entlasten.

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Finanz. Auswirkung

Siehe Anlagen Jahresabschluss 2020 Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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