Beschlussvorlage - BV/12/24/078
Grunddaten
- Betreff:
-
Schutzbereichangelegenheiten; hier: Anhörung zur Erstanordnung der Schutzbereiche 048 MV, Boltenhagen HNR 285 und 049 MV, Elmenhorst HNR 283 (1)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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11.09.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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23.09.2024
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Sachverhalt
Zum Schutz der Richtfunkstrecken der BWI GmbH (Inhouse-Gesellschaft des Bundes und
IT-Systemhaus der Bundeswehr) werden neue Schutzbereich erforderlich.
Die Gesamtplanung von Richtfunkstrecken ist so durchzuführen, dass zwischen den
Richtfunkstationen hindernisfreie optische Sicht besteht.
Es geht um die Richtfunkstrecke zwischen der Funkantenne in Redewisch (048 MV) und der Radarstation Elmenhorst (049 MV).
Für den Nahbereich werden folgende Beschränkungen gefordert:
In einem Radius von 100 m um den Antennenfußpunkt bedarf die Errichtung, Änderung oder
Beseitigung baulicher oder anderer Anlagen/Vorrichtungen über oder unter der Erdoberfläche der Genehmigung durch die Schutzbereichbehörde (§3 Abs. 1 SchBG).
Auf einer Länge von 1400 m vom Antennenfußpunkt in Abstrahlrichtung zur Gegenstelle
ist ein Sektor zu bilden, dessen Öffnungswinkel 1,87° beträgt.
Innerhalb dieses Schutzbereiches (1400 m Sektor):
- bedarf die Einrichtung/Errichtung, Änderung oder Beseitigung baulicher oder anderer Anlagen/Vorrichtungen der Genehmigung durch die Schutzbereichbehörde (§ 3 Abs. 1 SchBG); die Belange der Bundeswehr und der Gaststreitkräfte gem. § 1 Abs. 6 Ziff. 10 BauGB sowie § 2 Abs. 2 Ziff. 7 ROG sind zu berücksichtigen;
- ist die Errichtung von Bauwerken und Anlagen aller Art, deren Höhe eine Ebene überragt, die 10 m unter der Antennenunterkante (Höhenbegrenzung 71,14 m ü NHN, siehe Anlage 2, Abb.1) verläuft, nicht zulässig;
- ist die Errichtung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen sowie der Betrieb von Windkraftanlagen nicht zulässig.
- ist der Betrieb elektrischer Bahnen gem. SchBG § 3 Abs. (1) genehmigungspflichtig.
Trassenschutz außerhalb des Schutzbereiches (100 m Vollkreis, 1400 m Sektor)
Im Anschluss an den 1400 m Sektor ist im Abstand von 1400 m vom Antennenfußpunkt ein
Korridor von +/- 100 m beiderseits der Hauptstrahlrichtung (PTL = Primary Target Line) bis
zur Gegenstelle zu bilden.
Dies gilt nicht als Schutzbereich gemäß SchBG, vielmehr besteht hier Trassenschutz gem. §
2 Abs. 2 Nr. 7 ROG und § 1 Abs, 6 Nr. 10 BauGB.
In diesem Bereich ist vor Errichtung von Bauwerken und Anlagen eine Beteiligung
erforderlich, da die Bundeswehr die Belange der Verteidigung hier als Betroffenenvertreter
und nicht als Schutzbereichsbehörde wahrnimmt.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt zur Schutzbereichsanforderung und Trassenschutz für die Verteidigungsanlage BOLTENHAGEN – HRN 0285 sowie zur Schutzbereichsanforderung und Trassenschutz für die Verteidigungsanlage ELMENHORST – HRN 0283 (1) weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.
Finanz. Auswirkung
Keine.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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202,4 kB
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5
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220,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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531,7 kB
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7
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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