Beschlussvorlage - BV/02/24/080
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe zur Begleichung der anfallenden Kosten der Kindertagesförderung 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Doreen Otto
- Verfasser/Antragsteller:
- Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.09.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.11.2024
|
Sachverhalt
Die Stadt Klütz muss sich gemäß § 27 Abs. 1 KiföG M-V monatlich an den Kosten
der Kindertagesförderung beteiligen. Seit Januar 2020 erfolgt die Rechnungslegung für den Gemeindeanteil durch den Landkreis Nordwestmecklenburg. Die Auszahlung an den Landkreis ist gesetzlich geregelt und verpflichtend für die Gemeinden. In der Regel werden die voraussichtlichen Ausgaben in der Haushaltsplanung aufgeführt und Gelder dementsprechend in den Produktsachkonten eingestellt. Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurden die Planzahlen durch den Bereich Finanzen nicht ordnungsgemäß im Haushalt eingestellt, sodass in dem Haushaltskonto nicht genügend Geld zur Verfügung steht. Es wurden die Haushaltsansätze von 2022 nach 2023 und 2024 übertragen, wodurch sich ein Fehlbetrag ergibt.
Der Gemeindeanteil lag im Jahr 2020 bei 149,33 €/ Kind pro Monat, dieser stieg 2021 auf 152,76 €, 2022 auf 167,38 €, 2023 auf 179,36 € und 2024 auf 191,25 €. Die Höhe der Gemeindepauschale für das Folgejahr wird den Gemeinden erst zum Ende eines Jahres durch das Ministerium mitgeteilt, daher ist keine konkrete Planung der Haushaltsmittel möglich.
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – 02-36101-54143000
Haushaltsplanung durch den Fachbereich: 535.000,00 €
Haushaltsansatz in CIP: 438.300,00 €
Verfügt bis 16.08.2024: 356.080,50 €
Voraussichtliche Gesamtkosten bis 31.12.2024: 532.030,50 €
Bis zum 16.08.2024 wurden 356.080,50 € an den Landkreis Nordwestmecklenburg gezahlt. Das Konto weist noch verfügbare Mittel in Höhe von 82.219,50 € aus.
Die folgenden Raten für die Monate September bis Dezember 2024 betragen voraussichtlich 175.950,00 €. Die ausstehenden Forderungen stellen daher eine überplanmäßige Ausgabe dar.
Eine Deckung des Fehlbetrages in Höhe von voraussichtlich 93.730,50 € ist aus den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (Produktsachkonto 02-61101-40130000) in Absprache mit dem Bereich Finanzen gegeben.)
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 93.730,50 € für die Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Begleichung des Gemeindeanteils an den Gebühren zur Kindertagesförderung an den Landkreis Nordwestmecklenburg aus den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
Finanz. Auswirkung
|
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
X |
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
X |
unvorhergesehen und |
|
X |
unabweisbar und |
|
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
|
Deckung gesichert durch |
|
|
X |
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: 02-61101-40130000 |
|
Mehrreinnahmen Gewerbesteuer |
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
