Beschlussvorlage - BV/02/24/078
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe zur Begleichung der Schullastenausgleichszahlungen 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Doreen Otto
- Verfasser/Antragsteller:
- Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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23.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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25.11.2024
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Sachverhalt
Schulträger haben nach § 115 Schulgesetz-SchulG M-V die Möglichkeit, für auswärtig beschulte Schüler/innen Schulkostenbeiträge von den Wohnsitzgemeinden zu erheben. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist Schulträger der Grundschule Ostseebad Boltenhagen. Diese ist die örtlich zuständige Grundschule für Kinder der Stadt Klütz. Der Schulträger erstellt jährlich Bescheide an die Wohnsitzgemeinde zur Zahlung des Schullastenausgleichs. Außerdem besuchen einige Grundschüler der Stadt Klütz Schulen in freier Trägerschaft sowie Schulen außerhalb des Schuleinzugsgebietes (auf Antrag der Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Schulträgergemeinde kann nach Zustimmung eine Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen Grundschule besucht werden).
Die Begleichung der in Rechnung gestellten Schulkostenbeiträge ist entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelung Pflicht der Wohnsitzgemeinde. In der Regel werden die voraussichtlichen Ausgaben in der Haushaltsplanung aufgeführt und Gelder entsprechend in den Produktsachkonten eingestellt. Aufgrund eines Überführungsfehlers wurden die Planzahlen durch den Bereich Finanzen nicht ordnungsgemäß im Haushalt eingestellt, sodass in den Konten zur Begleichung der Schullastenbeiträge nicht genügend Geld zur Verfügung steht. Die Haushaltsansätze in den jeweiligen Konten sind seit 2021 mit den gleichen Werten eingegeben worden, sodass in den Haushaltsjahren immer eine Sollveränderung durchgeführt werden musste. Die Gesamtausgaben mit Stand 16.08.2024 belaufen sich auf 222.420,43 €.
Schulkostenbeitrag Grundschule an Gemeinden – PSK 02-21102-52543000
Haushaltsplanung durch Fachbereich: 240.000,00 €
Haushaltsansatz in CIP: 185.000,00 €
Verfügt bis 16.08.2024: 218.634,84 €
Schulkostenbeitrag Grundschule an Freie Träger – PSK 02-21102-52551000
Haushaltsplanung durch Fachbereich: 4.000,00 €
Haushaltsansatz in CIP: 3.000,00 €
Verfügt bis 16.08.2024: 3.785,59 €
Schulträger können die Spitzabrechnung für den Schullastenausgleich bis 5 Jahre nach Ende des jeweiligen Schuljahres den Wohnsitzgemeinden in Rechnung stellen. In 2024 werden weitere Zahlungen an Freie Träger und an Städte und Gemeinden als Schulträger getätigt werden müssen. Voraussichtlich werden in 2024 noch Mittel in Höhe von 71.000,00 € für die Begleichung des Schullastenausgleichs gebraucht.
Mit den weiteren zu erwartenden Kosten bis zum Jahresende 2024 (u. a. Schullastenausgleich an Boltenhagen, Grevesmühlen, Wismar und Freie Träger) werden die Gesamtausgaben nach derzeitigem Stand ca. 293.000,00 € betragen. Die Mittel in entsprechender Höhe wurden im Haushalt nicht erfasst. Die Forderungen stellen daher eine überplanmäßige Ausgabe dar. Eine Deckung der Kosten ist aus den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (Produktsachkonto 02-61101-40130000) in Absprache mit dem Bereich Finanzen gegeben.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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x |
unabweisbar |
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Begründung der Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen): gesetzliche Pflicht zur Begleichung der Kosten |
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Deckung gesichert durch |
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Mehreinnahmen 2024: Gewerbesteuer (Produktsachkonto 02-61101-40130000) 192.000,00 € |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
