Beschlussvorlage - BV/05/24/045

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Hohenkirchen beabsichtigt die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik durchzuführen. Im ersten Schritt sollen einige Lampen in Beckerwitz Ausbau und Hohen Wieschendorf umgestellt werden. Der Sachverhalt wurde bereits vom Finanzausschuss beraten (13.08.2024 TOP: Ö 6.2).

Geplant ist, in Beckerwitz Ausbau 10 alte Masten incl. Leuchten zu demontieren und gegen neue zu tauschen. Verbaut werden soll hier der Leuchtenkopf von Leipziger Leuchten EVA II DA LED. Für diesen Abschnitt muss noch geklärt werden, ob eine Cleverlight Funktion gewünscht ist oder nicht. Der Aufpreis ist dem beigefügten Angebot 220 zu entnehmen.

In Hohen Wieschendorf sollen 5 Laternen ausgetauscht werden. Auch hier werden Leuchten incl. Mast getauscht und es soll der Leuchtenkopf EVA II DA LED mit Cleverlight verbaut werden.

Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf ca. 63.000,00€. Für die Finanzierung sind Mittel im Haushalt vorhanden.

   

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in

  1. Beckerwitz Ausbau und Hohen Wieschendorf mit Cleverlight Funktion
  2. Beckerwitz Ausbau ohne und Hohen Wieschendorf mit Cleverlight Funktion

wie in den beigefügten Kostenschätzungen auszuschreiben.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

63.000,00€

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Erneuerung der Straßenbeleuchtung (Umrüstung auf LED-Technik). Folgekosten ähneln den laufenden Unterhaltungskosten der Sraßenbeleuchtung.

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:54201/096/031

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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