Mitteilungsvorlage - BV/02/24/086

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung hat der Stadt Klütz angeboten, einen Ideenwettbewerb für den Geschoßwohnungsbau im B-Plan Nr. 31.2 „An der Bamburg“ unter dem Titel „Bezahlbares Wohnen in Grundzentren Westmecklenburg“ durchzuführen und zu finanzieren. Mit der Umsetzung wurde vom Amt Für Raumordnung und Landesplanung die LGE Mecklenburg- Vorpommern GmbH beauftragt. Auf Basis der vorhandenen Planungsunterlagen wurde durch die LGE eine Aufgabenstellung formuliert. Die Aufgabenstellung soll im Bauausschuss vorgestellt und das Verfahren erläutert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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