Beschlussvorlage - BV/04/24/070
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zum Bebauungsplan Nr. 29.1 „Feuerwehr Kalkhorst“ der Gemeinde Kalkhorst
Hier: Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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03.09.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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07.11.2024
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Sachverhalt
Das Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 29.1 besteht darin, Planungsrecht für ein Feuerwehrgerätehaus der örtlichen Feuerwehr sowie einen öffentlichen Parkplatz zu schaffen.
Die Gemeinde Kalkhorst verfolgte bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“ das Ziel verfolgt, ein Gewerbegebiet auszuweisen und Planungsrecht für ein Feuerwehrgerätehaus sowie einen öffentlichen Parkplatz zu schaffen. Aufgrund der unterschiedlichen planerischen Herausforderungen der einzelnen Ziele und der damit verbundenen zeitlichen Anforderungen möchte die Gemeinde die Planungen zum Feuerwehrgerätehaus und zum öffentlichen Parkplatz beschleunigen, indem diese in einem eigenen Verfahren fortgeführt werden. Hierzu wurde der Bebauungsplan Nr. 29.1 „Feuerwehr Kalkhorst“ aufgestellt. Die Erkenntnisse aus den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 29 bereits eingegangenen Stellungnahmen fanden in dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29.1 Berücksichtigung.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29.1 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt,
- Den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29.1 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange zubilligen.
- Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29.1 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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471,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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14,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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