Beschlussvorlage - BV/02/24/067
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichtung einer FiBu-Schnittstelle für das AVS-Meldescheinsystem
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- City- & Tourismusmanagerin
- Bearbeiter:
- Sabine Stöckmann
- Verfasser/Antragsteller:
- Stöckmann, Sabine
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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12.08.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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11.09.2024
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Sachverhalt
Die Stadt Klütz erhebt seit dem 01.April 2023 eine Kurabgabe. Die Bescheide für die Kurabgabe werden derzeit über das AVS-System erstellt und manuell in der Finanzsoftware CIP-erfasst. Die Bescheiderstellung erfolgt durch das Amt Klützer Winkel im Rahmen der Erledigung der Verwaltungsgeschäfte für die Stadt Klütz. Monatlich fallen aktuell durchschnittlich 55 Bescheide für die Stadt Klütz an.
Es besteht die Möglichkeit das AVS- System mittels einer Schnittstelle mit dem Finanzprogramm CIP zu verbinden. Dies würde zur Arbeitserleichterung für die Mitarbeiter und zur Effizienzsteigerung sowie Minimierung von Fehlerquellen führen.
Für diese Schnittsstelle entstehen der Stadt Klütz Kosten. Diesbezüglich wurde mit AVS Kontakt aufgenommen.Da die Gemeinde Zierow ebenfalls das Meldescheinsystem AVS anwendet, gewährt AVS einen Rabatt von 25% für die Einrichtung der benötigten FiBu-Schnittstelle, wenn diese für beide Gemeinden eingerichtet wird (12,5% Rabatt pro Gemeinde):
• Einmalige Kosten Neueinrichtung Standard-FiBu-Schnittstelle: EUR 1.094,00 netto pro Gemeinde (12,5% bereits abgezogen)
• Jährliche Bereitstellungskosten: EUR 350,00 netto pro Gemeinde.
Diese Kosten fließen mit in die Kalkulation der Kurabgabe ein.
Die Abstimmung mit der Gemeinde Zierow ist noch ausstehend.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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HH-Planung 2025
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
