Beschlussvorlage - BV/02/24/062

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

An der Umgehungsstraße in Klütz plant die May & Co Holding Group mit Sitz in Hamburg, auf den Flurstücken 105/46, Flur 2, Gemarkung Klütz und 35/26, Flur 1, Gemarkung Christinenfeld, die Entwicklung eines Nahversorgungszentrums zur Ansiedlung eines Vollsortimenters mit ca. 1.800m² VK (VK= Verkaufsfläche), eines Discounters mit ca. 1000m² VK, eines Drogeriemarktes mit ca. 700m² VK und des neuen Sparkassengebäudes der Sparkasse Mecklenburg- Nordwest sowie insgesamt 216 Stellplätze.

 

Die Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Klütz. Wobei sich das Flurstück 105/46 in einem Sondergebiet für Sport- und Freizeiteinrichtungen befindet und das Flurstück 35/26 als Fläche für Landwirtschaft festgesetzt ist.

Insofern wird für das Vorhaben sowohl ein Bauleitplanverfahren als auch die Anpassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz erforderlich.

 

Hinsichtlich des Ankaufs der Flurstücke wurde für das Flurstück 35/26 mit dem Eigentümer, der SD Land- und Forstwirtschaft GmbH & Co. KG aus München, bereits Einigkeit erzielt und für das städtische Grundstück Flurstück 105/46 liegt ein Kaufantrag an die Stadt für eine Teilfläche vor.

 

Zur Absicherung des Investors sollte die Stadt zunächst grundsätzlich über das Vorhaben und die weitere Vorgehensweise entscheiden.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Grundsatzbeschluss zur Ansiedlung 

eines Nahversorgungszentrums an der Umgehungsstraße in Klütz und der dafür erforderlichen Bauleitplanung und Anpassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz. Die Stadt Klütz stimmt dem Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 105/46 an den Investor grundsätzlich zu.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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