Mitteilungsvorlage - MV/10/24/029

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihm bestimmten Ausschuss zum 30. Juni des Halbjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow nimmt den Bericht des Bürgermeisters gem. § 20 GemHVO-Doppik M-V zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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