Beschlussvorlage - BV/10/23/040-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Brücke 12 Ersatzneubau oder Bau eines Durchlassbauwerkes
Hier: Ersatzneubau als Brückenbauwerk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Senckpiel
- Verfasser/Antragsteller:
- Kathrin Senckpiel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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04.09.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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09.10.2024
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Sachverhalt
Der zuvor geplante Brückenersatzbau in Form eines Durchlasses ist aufgrund der Flussführung des Zierower Baches nicht möglich. Lt. Aussage des WBV (Wasser- und Bodenverband), muss für die Errichtung eines Durchlasses das Gewässerbett umgeleitet werden und das ist an dieser Stelle nicht möglich. Die Spannweite der jetzigen Brücke führt dazu, dass die Größe für einen Durchlass immer wieder zu der eines Brückenbauwerkes führt.
Auf der Grundlage dieser Kenntnisse wurde vom Planungsbüro Merkel ein Brückenbauwerk in der gleichen Größe wie die vorhandene Brücke in 2 Varianten geplant. Es liegt eine Variante als Holzkonstruktion und eine Variante als Stahlkonstruktion mit den jeweiligen Kostenschätzungen vor (siehe Anlage).
Die Kosten für die Sanierung der Widerlager wurden nur grob geschätzt, da das Ergebnis der Baugrunduntersuchungen noch nicht vorliegt. Zusätzlich zur Baugrunduntersuchung ist eine Schürfung der Widerlager beauftragt worden, so dass eine Sanierung der Widerlager zur Ertüchtigung der Brücke ausreichend ist.
Die Mittel sind im Haushalt vorhanden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt den gefassten Beschluss vom 04.10.2023 für den Bau eines Durchlasses aufzuheben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt den Ersatzneubau einer neuen Brücke Nr.12 über den Zierower Bach in gleicher Größe wie das vorhandene Brückenbauwerk, entweder:
- Variante 1 als Holzkonstruktion,
- Variante 2 als Stahlkonstruktion.
Die vorhandenen Widerlager werden nicht erneuert, sondern saniert.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:54101/09600000/2020/05 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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41,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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