Beschlussvorlage - BV/03/24/040

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde Damshagen für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG und fasst das Ergebnis in einem Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und einem Bestätigungsvermerk zusammen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses darf zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

Die Bilanzsumme beträgt                               6.318.184,48 €

 

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt               127.170,83 €

 

Das Jahresergebnis 2021 beträgt nach Veränderung der Rücklagen            127.170,83 

 

Ergebnisvortrag zum 31.12.2021 beträgt                                                      - 426.386,67 €

 

Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelüberschuss i. H. v.         4.854,87  

 

Die Liquiden Mittel nach Muster 5a betragen zum 31.12.2021                       735.262,10 €

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Damshagen zum 31.12.2021 fest.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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