Beschlussvorlage - BV/12/24/093
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Tarnewitzer Huk“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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11.09.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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17.10.2024
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Sachverhalt
Der erneute Entwurf der Planung wurde im Zeitraum vom 18.06.2024 bis zum 12.07.2024 erneut veröffentlicht und den von den Änderungen berührten Trägern öffentlicher Belange erneut zur Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt. Die Gemeinde hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen auseinandergesetzt. Aus Hinweis des Landkreises Nordwestmecklenburg wurde die GRZ für die WA 2 und 3 ebenfalls (wie bereits bei den WA 4-6 geschehen) auf 0,4 erhöht. Dies war ausweislich der Begründung bereits von der Gemeinde intendiert, so dass keine stärkere oder erstmalige Berührung von Belangen gesehen wird. Weiterhin wurden in Abstimmung mit dem Forstamt Grevesmühlen die Waldkante des aktuellen Waldbestandes sowie die daraus resultierende Waldabstandsgrenze nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,
- Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
Siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den privaten Personen, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: 12/ 51101/ 56255000 |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 MB
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2
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(wie Dokument)
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860,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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