Beschlussvorlage - BV/12/24/077
Grunddaten
- Betreff:
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Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kap. 6.5 Energie, 4. Beteiligungsstufe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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11.09.2024
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Sachverhalt
Am 24.04.2024 hat die 71. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsver-
bandes Westmecklenburg beschlossen, den aktualisierten Entwurf des Kapitels
6.5 Energie des RREP WM 2011, seine Begründung sowie den Entwurf des Umwelt-
berichtes für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (vierte Beteiligungsstufe)
bekanntzugeben.
Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen
Festlegungen des RREP WM 2011 im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung
der Erzeugung, der Umwandlung, der Speicherung und des Transports von Energie
im Geltungsbereich. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang die Ausweisung
von Vorranggebieten Windenergie (§ 27 Absatz 4 ROG in Verbindung mit § 13 ROG).
In diesen Gebieten wird die Windenergienutzung privilegiert zulässig sein und ent-
gegenstehende Nutzungen sind ausgeschlossen (§ 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB).
Außerhalb der Vorranggebiete sind Windenergieanlagen dann nicht mehr privilegiert,
sondern nur noch im Einzelfall als „sonstige Vorhaben im Außenbereich“ zulässig,
wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Boltenhagen sowie ihrer Nachbargemeinden werden im vorliegenden Entwurf keine Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen. Siehe dazu die Anlagen. Die kompletten Beteiligungsunterlagen (Umweltbericht etc.) können im Amt Klützer Winkel bzw. auf der Seite des Regionalen Planungsverbands https://www.region-westmecklenburg.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-RREP-WM-2011-Kap-Energie/
eingesehen werden.
Im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung kann die Gemeinde bis zum 15.09.2024 eine Stellungnahme abgeben.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011)1 für das Kapitel 6.5 Energie im Rahmen der 4. Beteiligungsstufe weder Anregungen noch Bedenken zu äußern, da im Gebiet der Gemeinde keine Vorranggebiete für Windenergie vorgesehen sind.
Finanz. Auswirkung
Keine.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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(wie Dokument)
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869,8 kB
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156,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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