Beschlussvorlage - BV/04/24/059

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat mit Beschluss vom 16.03.2023 beschlossen ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kalkhorst zu beschaffen.

Auf Grund dieses Beschlusses wurde diese Maßnahme wie vorgeschrieben öffentlich ausgeschrieben.


Für diese Beschaffungsmaßnahme sind drei Angebote bei der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel eingegangen.

 

Bieter

Angebotspreis einschl. Umsatzsteuer 19 %

Rosenbauer Deutschland GmbH

603.971,41 EURO

Schlingmann GmbH & Co. KG

516.163,00 EURO

Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH

535.500,00 EURO

 

Nach Auswertung der eingereichten Angebote ist festgesellt worden, dass die Firma Schlingmann GmbH & Co. KG das kostengünstigste Angebot in Höhe von 516.163,00 EURO abgegeben hat.

 

Auf Grund der Markterkundung im Jahr 2019 ist die Verwaltung von einem Auftragswert vom 360.000,00 EURO ausgegangen.

Für diese Summe wurden die Fördermittel beim Landkreis Nordwestmecklenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern beantragt.

Die Förderanträge wurden durch Bewilligungsbescheide wie folgt bewilligt:

 

Landkreis Nordwestmecklenburg

  80.000,00 EURO

Land Mecklenburg-Vorpommern

  94.200,00 EURO

Gesamtbetrag der Förderung

174.200,00 EURO

  


Es ergibt sich somit folgende Kostenübersicht:

 

Beschaffungskosten

516.163,00 EURO

Förderung durch den Landkreis NWM

  80.000,00 EURO

Förderung durch das Land M-V

  94.200,00 EURO

Eigenanteil der Gemeinde Kalkhorst

341.963,00 EURO

 

Da bis zum 18. Juli 2024 der Zuschlag für die Beschaffung erteilt werden muss, ist eine Eilentscheidung erforderlich gewesen.

 

Der Auftrag ist per Eilentscheidung an die Firma Schlingmann GmbH & Co. KG erteilt worden.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters der Gemeinde Kalkhorst vom 02. Juli 2024 zur Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000) für die Freiwillige Feuerwehr Kalkhorst.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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