Beschlussvorlage - BV/04/24/052

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Eigenbetrieb minimare ist ein wirtschaftliches Unternehmen der Gemeinde Kalkhorst ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist Sondervermögen der Gemeinde im Sinne des §64 der Kommunalverfassung MV. Der Gegenstand des Eigenbetriebes ist das Betreiben des Freizeit- und Erlebnisparks minimare mit eigenem Haushaltsplan und Bilanz. Bei dem Eigenbetrieb handelt es sich um einen Eigenbetrieb für dessen Jahresabschluss nach der EigVO die Vorschriften für Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB Anwendung findet. Nach §13 KPG MV ist über den Landesrechnungshof ein Wirtschaftsprüfer zu bestellen. Die Prüfungsplicht ergibt sich aus §11 KPG. Daher ist für die Jahre 2024 – 2028 erneut ein Wirtschaftsprüfer zu bestellen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, dass über eine Ausschreibung, ein Wirtschaftsprüfer für die nächsten 5 Jahre, für die Jahresabschlussprüfung, für den Eigenbetrieb minimare zu bestellen ist. t

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Finanz. Auswirkung

ca 15.000€ (für 5 Jahre)

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

x

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

x

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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