Beschlussvorlage - BV/04/24/055

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 24.04.2024 hat die 71. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsver-

bandes Westmecklenburg beschlossen, den aktualisierten Entwurf des Kapitels

6.5 Energie des RREP WM 2011, seine Begründung sowie den Entwurf des Umwelt-

berichtes für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (vierte Beteiligungsstufe)

bekanntzugeben.

Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen

Festlegungen des RREP WM 2011 im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung

der Erzeugung, der Umwandlung, der Speicherung und des Transports von Energie

im Geltungsbereich. Maßgeblich erfolgt in diesem Zusammenhang die Ausweisung

von Vorranggebieten Windenergie (§ 27 Absatz 4 ROG in Verbindung mit § 13 ROG).

In diesen Gebieten wird die Windenergienutzung privilegiert zulässig sein und ent-

gegenstehende Nutzungen sind ausgeschlossen (§ 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB).

Außerhalb der Vorranggebiete sind Windenergieanlagen dann nicht mehr privilegiert,

sondern nur noch im Einzelfall als „sonstige Vorhaben im Außenbereich“ zulässig,

wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

 

Auf dem Gebiet der Gemeinde Kalkhorst werden keine Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen. Die existierenden Windenergiegebiete in der Stadt Dassow und an der Grenze der Gemeinden Damshagen und der Stadt Grevesmühlen werden im vorliegenden Entwurf vergrößert. Siehe dazu die Anlagen. Die kompletten Beteiligungsunterlagen (Umweltbericht etc.) können im Amt Klützer Winkel bzw. auf der Seite des Regionalen Planungsverbands https://www.region-westmecklenburg.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-RREP-WM-2011-Kap-Energie/

eingesehen werden.

 

Im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung kann die Gemeinde bis zum 15.09.2024 eine Stellungnahme abgeben

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011)1 für das Kapitel 6.5 Energie im Rahmen der 4. Beteiligungsstufe weder Anregungen noch Bedenken zu äußern, da auf dem Gebiet der Gemeinde keine Vorranggebiete für Windenergie vorgesehen sind.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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