Beschlussvorlage - BV/02/24/060

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Jede Gemeinde gibt sich nach § 22 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung.

 

Aufgrund der Neufassung der KV M-V ist eine Anpassung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Klütz erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Klütz in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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