Beschlussvorlage - BV/05/24/028

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Jede Gemeinde hat gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) eine Hauptsatzung zu beschließen. Die Landesregierung hat die Neufassung der Kommunalverfassung beschlossen. Diese wurde mit Wirkung zum 9. Juni 2024 in Kraft gesetzt.

 

Aufgrund der Neufassung der KV M-V ist eine Anpassung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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